Private Krankenversicherungen & ihre Zugangsvoraussetzungen
Als Kranken-Vollversicherung ist die private Krankenversicherung nicht jedermann zugänglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen einen Betrag von 49 950 Euro nicht mindestens drei Jahre nacheinander übersteigt, müssen sich in einer der gesetzlichen Krankenkassen, den Pflichtversicherungen, versichern. Dasselbe gilt für Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und vorher pflichtversichert waren.
Die private Krankenversicherung steht im Umkehrschluss allen Personen offen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig sind. Dieses sind insbesondere Selbstständige und Freiberufler. Darüber hinaus unterliegen Beamte nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Da sie aber einen Anspruch auf eine Beihilfe von ihrem Dienstherrn haben, benötigen Beamte nur einen eingeschränkten, privaten Versicherungsschutz. Private Krankenversicherungen bieten daher für Beamte spezielle Beihilfe-Tarife an. Eine weitere Gruppe von Personen, die sich in einer privaten Krankenversicherung gegen hohe Krankheitskosten absichern können, sind Angestellte, deren Brutto-Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
Studenten haben die Wahl zwischen der Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung. Da aber grundsätzlich auch sie zum Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet sind, müssen sie sich zu Beginn ihres Studiums von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Die privaten Krankenversicherungen bieten auch für Studenten und Beamtenanwärter bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres spezielle Versicherungstarife an, die besonders preisgünstig sind. Während versicherungspflichtig Beschäftigte keine Wahl bezüglich ihrer Krankenversicherung haben, können alle anderen Personengruppen sich auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn sie bereits einmal den Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung vollzogen haben. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.
Dennoch sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen nicht vollständig vom privaten Krankenversicherungsschutz ausgenommen. Alle privaten Krankenversicherer bieten verschiedene Zusatz-Versicherungen für gesetzlich Krankenversicherte an. Diese Tarife dienen dazu, die Lücken, die durch die verschiedenen Gesundheitsreformen in der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden sind, auszufüllen. Darüber hinaus stellen private Kranken-Zusatzversicherungen gesetzlich Krankenversicherte den Privatpatienten bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten gleich. Mehr Infos hierzu erhalten Sie im Krankenversicherungsforum.